Seit 2013 muss ein Rücksendeentgelt an DHL bezahlt werden, wann die Lagerfrist von 7 Tage überschreitet wird und das Paket noch keinem Empfänger übergegeben wurde. Natürlich verspricht DHL, dass für bessere Zustellbarkeit ein zweiter Zustellversuch nach der Adressprüfung vorgenommen wird, nachdem das Paket zurück dem Absender verschickt werden muss. Allerdings gilt das Rücksendeentgelt auch, wann die Verbraucher die Pakete verweigern. Einmal dafür 4 Euro bezahlen ist möglicherweise tragbar, doch mehrere Fälle können für den Gewinn eines Online-Händlers tödlich sein.

Rücksendeentgelt von DHL – wer soll die Rechnung übernehmen? - Versandlogistiker

Wann das Rücksendentgelt bezahlt werden soll

Die 4 Euro pro Sendung muss ein Händler dann bezahlen, wann das Paket nicht zugestellt wurde und es kein Schuld von DHL besteht. Kurz gesagt liegt der Grund laut DHL irgendwo bei dem Versender oder dem Empfänger, das heisst, Endkunden. Zu sochen Fällen zählen beispielweise Unzustellbarkeit, Überschreitung der Lagerfrist oder die Verweigerung der Annahme von dem Endkunden. Die Gründe der Unzustellbarkeit können unter anderen eine falsch angegebene Anschrift sein. In diesem lätzten Fall wird DHL die Adresse prüfen und noch einmal versuchen.

Technische Pannen gibt es manchmal in jedem Bereich und das ist Teil des Lebens. Doch wenn es keine Schuld des Händlers ist und das Rücksendentgelt verlangt wird, haben viele Händler das Gefühl, dass der Betrag eigentlich von dem Endkunden bezahlt werden soll. Ist das erlaubt und wenn ja, wie macht man das?

 

Annahmeverweigerung als Widerruf?

Sehr oft wird der Endkunde die Annahme verweigern, weil er etwas besseres gefunden hat und deshalb für die Waren sich nicht mehr interessiert oder einfach die Sache beschlafen hat und den Spontankauf nicht mehr haben will. Wasimmer der eigentliche Grund der Verweigerung, will der Endkunde das Widerrufrecht ausüben. Das Recht ist mit Gesetzen geschützt und soll akzeptiert werden.

Jetzt kommt die Frage über die Bedeutung des Widerrufrechts und deren Folgen. Einige Sachen wurden in den lätzen 2 Jahren geklärt. Beispielweise kann der Endkunde sein Widerrufrecht nur dann ins Spiel bringen, wann er zuerst eine Erklärung dem Händler gegeben hat und damit seinen Wunsch für einen Widerruf ausdrücklich bekundet hat. Einfach ein Paket ablehnen und zurück senden lassen ist keine Erklärung – die Handlung kann auch anders interpretiert werden, beispielweise als Gewährleistung. Diese Änderung bringt eine bessere Beschreibung des Widerrufrechts.

Die Online-Händer müssen in solchen Fällen folgendes beachten – es geht nicht um den Grund der Verweigerung. Laut dem Gesetz kann ein Verbraucher jede Ware innerhalb 14 Tage ohne Gründe zurück geben. Allerdings muss es absolut klar sein, dass es sich um einen Widerruf handelt, weil das nicht immer beim Rücksendeentgelt so it. Klar, eine persönliche Annahmeverweigerung an der Tür mit entsprechenden Kommentaren kann als Ausübung des Widerrufrechts klassifiziert werden. Doch wie sieht es aus bei der Überschreitung der Lagerfrist, wann der Empfänger das Paket schlicht und ergreifend nicht abholt? Zur Zeit gibt es keine bestimmte und deutliche Antworte auf diese und weitere Fragen.

 

Soll man für das Widerrufrecht bezahlen?

Nein, mindestens laut dem Gesetz. Es besteht keine versteckte Kosten oder Strafe in allen Fällen, die der Gesetz zulässt. Wenn es für die Ausübung des Widerrufrechts Strafe gab, würde die ganze Idee ihren Sinn schnell verlieren und Absurd werden. Selbstverständlich schätzen die Verbraucher die Freiheit, die sie von dem Widerrufrecht bekommen und haben keine Angst beim Kaufen. Davon profitieren auch die Unternehmer, die online verkaufen, weil die Umsätze weiter wachsen können.  Was man mit zu vielen Retouren machen soll ist ein anderes Thema, das auch eine balde Lösung erwartet.

 

Trägt der Verbraucher das Rücksendeentgelt?

Seit 2013 wurde die Regelung im Bereich Rücksendeentgelt verändert, damit es mehr Klarheit gibt. Die unmittelbare Rücksendekosten bei einem Widerruf muss der Verbraucher tragen, falls das ihm ordnungsgemäß (laut dem Widerrufgesetz) mitgeteilt wurde.

„Unmittelbare“ Rücksendekosten sind aktuell undefiniert. Zählt zu diesen auch das Rücksendeentgelt von DHL und wenn ja, welche Bedingungen müssen dabei erfüllt werden? Wenn nein, welche Folgen wird das für den Online-Handel in der Zukunfgt bringen? In jedem Fall warten viele Unternehmer auf eine Antwort.