Ursprungserklärung
Die Ursprungserklärung für Ihren internationalen VersandUrsprungserklärung und Warenverkehrsbescheinigung
Die automatisierte Abwicklung mit der Versandsoftware LogSelect hat viele Vorteile. Sie müssen lediglich beachten, dass beim internationalen Versand jeder Sendung die erforderlichen Dokumente beigelegt werden. Bei gewerblichem Versand ins Ausland zählen dazu die Ursprungserklärung und die Warenverkehrsbescheinigung. Die Recherche kann eine Menge Zeit in Anspruch nehmen und kann nicht bis zum letzten Moment warten. Mit der Hilfe von c.b.c. logistics erhalten Sie alle nützlichen Informationen und müssen sie nicht mehr selbst zusammentragen. Wir erklären den Unterschied zwischen der Ursprungserklärung und Warenverkehrsbescheinigung und wie Sie beide erhalten können. Wir empfehlen, dass Sie immer aufmerksam prüfen, ob alle notwendige Unterlagen der Sendung beigelegt wurden – wegen fehlender Dokumente kann es zu Verzögerungen und sogar zur Ablehnung beim Zoll kommen. Hierfür haftet c.b.c. logistics nicht.
Hintergrund der Ursprungserklärung
Die Ursprungserklärung (UE) zählt zu den Präferenznachweisen. Sie erklären damit offiziell, woher die Waren stammen, die Sie einführen wollen. Das Dokument wird benötigt, wenn Sie außerhalb der Zollunion international versenden. Das heißt, bei der Einfuhr einer Sendung mit einem Warenwert bis 6000 Euro wird eine Ursprungserklärung von den Zollbehörden des Ziellands verlangt. Falls eine Präferenzregelung zwischen der EU und dem Zielland besteht und der Sendung eine Ursprungserklärung beigelegt wurde, können die Zölle komplett oder teilweise entfallen. Für Länder ohne solche Präferenzabkommen mit der EU ist eine Ursprungserklärung nicht erforderlich.
Der Wortlaut der Ursprungserklärung wurde von der EU vorbereitet und ist kostenlos herunterladbar. Man darf sie nur für Waren im Sinn der entsprechenden Präferenzabkommen erstellen. In einer Ursprungserklärung müssen Sie ein Ursprungsland angeben. Wenn die Ware aus einem Mitgliedsstaat der EU stammt, wird die EU als das Ursprungsland genannt. Das Dokument muss handschriftlich signiert werden. Wenn das Produkt aus mehreren Ländern stammt, nennen Sie bitte alle infrage kommenden Länder. Alle Abkürzungen müssen kenntlich sein, damit der Zoll des Ziellands die Sendung problemlos akzeptiert.
Definition zur Warenverkehrsbescheinigung
Die Warenverkehrsbescheinigung wird nur dann verlangt, wenn der Warenwert Ihrer internationalen Sendung außerhalb des Zollgebiets die Grenze von 6000 Euro überschreitet. Die Warenverkehrsbescheinigung gehört auch zu den Präferenznachweisen. Genau wie bei der Ursprungserklärung dient die Warenverkehrsbescheinigung zu Zwecken der Identifikation des Ursprungslands bei Waren aus der EU. Der Zoll des Ziellands kann die Warenverkehrsbescheinigung bei der Kalkulation der Einfuhrzölle nutzen.
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