Unsere AGB
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung / Vertragsverhältnis
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der c.b.c. logistics GmbH gelten für alle Verträge über die Besorgung der Beförderung von Paketen soweit nicht zwingend etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.2 Vertragspartner sind Auftraggeber und derjenige c.b.c. logistics GmbH Systempartner, der als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von Paketen übernommen hat. Die Beförderung erfolgt über ein geeigneten Paketdienst (Spediteur). Der Vertrag kommt spätestens mit Übernahme eines Paketes zur Weiterbeförderung zustande.
2 Paket- und Speditionsversand
2.1 Befördert werden alle Sendungen bis zu den von den angeschlossenen Paketdiensten und Speditionen vordefinierten Höchstmaßen und Gewichten. die gültigen Höchstmaße und Gewichte sind ausgehängt und auch zu finden unter www.cbc-logistics.com.
2.2 Dem Auftraggeber obliegen die ausreichende Innen- und Außenverpackung und Kennzeichnung des Paketes. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischem Umschlag ausreichend schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen von Spuren nicht zulässt.
3 Beförderungsausschlüsse
3.1 Von der Beförderung im Paketdienst sind ausgeschlossen:
3.1.01 Alle Pakete, die der Produktspezifikation gemäß Ziff. 2 nicht entsprechen;
3.1.02 Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände;
3.1.03 Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere sowie sonstige geldwerte Güter (z. b. Kredit-, Scheck- und Telefonkarten);
3.1.04 Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 500,– € pro Paket;
3.1.05 Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 500,– € pro Stück; 3.1.06 Sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 10.000,– € besitzen;
3.1.07 Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
3.1.08 Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz;
3.1.09 Pakete, die geeignet sind Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen, leicht verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe; 3.1.10 Gefahrgut, es sei denn, dieses wurde nach Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss einer diesbezüglichen Sondervereinbarung übergeben;
3.1.11 Fracht- und Wertnachnahmen, es sei denn, letztere wurden nach Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss einer diesbezüglichen Sondervereinbarung übergeben;
3.1.12 Bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern.
3.2 Die c.b.c. logistics GmbH ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn die c.b.c. logistics GmbH nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen fällen ist die c.b.c. logistics GmbH berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
3.3 Die Übernahme von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Gütern entstehen.
4 Leistungsumfang
4.1 Die Leistung umfasst:
4.1.01 Die Besorgung der Beförderung durch einen Paketdienst (Spediteur), die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen durch einen Paketdienst (Spediteur);
4.1.02 Bei Nichtantreffen einen zweiten und falls notwendig einen dritten Zustellversuch;
4.1.03 Die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung;
4.1.04 Die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber.
4.2 Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressenmängeln, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf der Paketdienst (Spediteur) das Paket zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Verläuft die Prüfung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, vorher vernichtet werden. 4.3 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen werden nicht berücksichtigt.
5 Lieferfristen
5.1 Lieferfristen sind nicht vereinbart.
6 Leistungsentgelt
6.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die üblichen Leistungsentgelte der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
6.2 Kosten für Rücksendungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber separat berechnet.
6.3 Aufwendungen für Importsendungen, die in Deutschland zugestellt werden (z.B. Zölle und Einfuhrabgaben) werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Die Kostenschuldnerschaft des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer für diese Aufwendungen bleibt davon unberührt.
6.4 Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber diese Beträge zu begleichen, falls sie nicht auf erstes anfordern durch den ausländischen Empfänger ausgeglichen werden.
7 Mitwirkungspflichten
7.1 Dem Auftraggeber obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse / der Beförderungspapiere. Eine Postfachadressierung ist nicht zulässig.
7.2 Der Auftraggeber hat bei Versand von Zollgut alle Papiere beizufügen, die für die zollamtliche Abwicklung erforderlich sind.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und der c.b.c. logistics GmbH anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter im Sinne von Ziff. 3.1 handelt. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber die c.b.c. logistics GmbH ebenfalls hierüber zu informieren und die Entscheidung von der c.b.c. logistics GmbH einzuholen.
8 Haftung
8.1 Sofern kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet die c.b.c. logistics GmbH grundsätzlich nur bis max. 500,– € je Paket.
9 Versicherung
9.1 Für jedes Paket besteht eine Versicherung. diese Versicherungsleistung ist der Höhe nach auf maximal 500,– € je Paket begrenzt. 9.2 Ein höherer Versicherungsschutz kann im Rahmen der Versicherung bis zu 10.000,– € pro Paket in Staffelungen zu je vollen 500,– € Versicherungssumme gegen eine zusätzlich zu entrichtende Prämie vereinbart werden. 9.3 Die Höherversicherung kann nach Maßgabe des Auftraggebers für das gesamte Paketvolumen, für ein Teilvolumen oder für einzelne Pakete bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Übernahme, vereinbart werden. 9.4 Die über die Haftung hinausgehende Versicherung besteht allein zugunsten des Auftraggebers. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden. 9.5 Von der über die Haftung nach Ziff. 8 hinausgehenden Versicherung sind Pakete ausgeschlossen, für die anderweitig eine Versicherungsdeckung besteht.
10 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.
11 Abweichende Vereinbarungen
11.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Regelungslücken, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort derjenigen Niederlassung des Auftragnehmers, an die der Auftrag gerichtet ist. Bei grenzüberschreitender Beförderung gelten die Bestimmungen der CMR oder des Warschauer Abkommens. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der c.b.c. logistics GmbH.
12.2 Regelungslücken sind unter Zuhilfenahme nationalen Rechts aufzufüllen. Anzuwenden ist das Recht desjenigen Staates, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat. 12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Stand 25. Juni 2009
c.b.c. logistics GmbH
Am Sportplatz 11 35641 SchöffengrundTelefon: +49 6445 25771-0
Telefax: +49 6445 25771-17
Email: info[at]cbc-logistics.com
Geschäftsführer: Markus Goldhammer
UST-ID: DE263570906
Gerichtsstand & Registergericht
Amtsgericht Coesfeld HRB 1471
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