DHL-Versand nach UK ab dem 1.1.2021 – Zollbegleitdokumente trotz Handelsabkommen erforderlich
Trotz des Handelsabkommens, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) verständigt haben, müssen bei allen Warensendungen nach und aus UK ab dem 1.1.2021 Zollbegleitdokumenten beigefügt werden. Das Abkommen regelt lediglich die Erhebung von Zöllen zwischen UK und der EU auf bestimmte Warengruppen. Dadurch entfällt allerdings nicht die zollseitige Prüfung der Sendungen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Sendungen nach/aus Großbritannien bitte die entsprechenden Begleitdokumente beilegen, damit wir diese reibungslos und verzögerungsfrei zustellen können.
Das Vereinigte Königreich (UK) erlangte zum 1. Januar 2021 Drittlandstatus.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um das DHL Brexit bekommen sie auf der von DHL bereitgestellten Internetseite, www.dhl.de/brexit
Dort finden Sie wichtigste Informationen für DHL Paket Geschäftskunden . Neben der Option den Auszug zum Brexit-Handling Zuschlag aus der Vertragsleistungsbeschreibung herunterzuladen, finden Sie unten auch häufig gestellte Fragen und Antworten.
Für alle weiteren Fragen stehen wir ihnen gern zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung