DHL Verfahren bei einem möglichen ungeordneten Ausscheidens zum 01. November 2019

wie Sie den Medien aktuell entnehmen können, ist die politische Situation um den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) verfahren und schließt die Möglichkeit eines ungeordneten Ausscheidens zum 01. November 2019 weiterhin nicht aus.
Eine Prognose über den Ausgang der politischen Situation lässt sich nicht machen, so dass auch bei DHL die Vorbereitungen auf den Hard Brexit zum 01.11.2019 in den vergangenen Wochen konzentriert haben. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen für den Versand mit DHL ins Vereinigte Königreich nach einem ungeregelten Ausscheiden nochmals für Sie zusammen.

Änderungsbedarf im Falle des Hard Brexits
Im Falle eines Hard Brexits zum 01. November 2019 sind jedem Packstück im Export in das Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die Kanalinseln Zolldokumente in englischer Sprache beizufügen:

  • DHL PAKET International: eine Paketkarte (CP71), eine Zollinhaltserklärung (CN23) und die Rechnung für Zollzwecke in zweifacher Ausfertigung
  • DHL Europaket: die Rechnung für Zollzwecke in zweifacher Ausfertigung
  • DHL Retoure International: bei jeder Labelanfrage für das Vereinigte Königreich wird systemisch das Label und zusätzlich ein CN23-Dokument erstellt. Die Pflichtfelder des CN23 Dokuments sind durch den Einlieferer auszufüllen und gemeinsam mit der ursprünglichen Rechnung für Zollzwecke, als Nachweis der Rückwareneigenschaft, außen an der Retourensendung anzubringen
  • Parallel sind zu jedem Packstück sendungsbegleitende Daten inkl. zollrelevanter Informationen elektronisch zu übermitteln.

Die DHL Versandsysteme werden die zollrelevanten Informationen ab dem 28.10.2019 automatisch abfragen und die erforderlichen Zoll-Dokumente (CP71 und CN23) bereitstellen. Für Eigenprogrammierer sind die Pflichtenhefte mit den Anpassungen im Falle des ungeregelten Brexits im Entwicklerportal hinterlegt.

ACHTUNG: Easylog unterstützt das als dezentrale Software auf Ihren Rechnern zu dem Zeitpunkt nicht automatisch!

Brexit-Handling Zuschläge
Durch den Brexit entstehen erhebliche, zusätzliche Kosten (z.B. Kosten der nunmehr anfallenden Verzollung), die DHL an die Kunden weitergeben wird . Daher wird DHL, unter Bezugnahme auf § 4.4  für Sendungen in das Vereinigte Königreich und seinen zugehörigen Sondergebieten sowie für Retouren aus dem Vereinigten Königreich, ab dem 01. November 2019 folgende Brexit-Handling Zuschläge je Sendung abrechnen:

 

DHL Paket International         3,79 Euro (kein zusätzliches Verzollungsentgelt; Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer)

DHL Retoure International     1,99 Euro