auf Wunsch vieler Kunden hat DHL den Service Filial-Routing angepasst. Dieser wird künftig nicht mehr bei Annahmeverweigerung greifen. Ab dem 3. November 2019 wird Filial-Routing nur noch bei unzustellbaren Sendungen ausgeführt, bei denen der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Unter Bezugnahme auf § 2 des Vertrages über die Beförderung von Paketen zwischen DHL und Ihrer Firma wird die Vertragsleistungsbeschreibung in folgendem Absatz geändert:
- Bisher: „Bei Unzustellbarkeit einer Sendung (Empfänger nicht ermittelbar oder Annahme verweigert) wird die Sendung nicht direkt an den Absender zurück geschickt.“ Sie wird stattdessen in der grundsätzlich zur Empfangsadresse nächstgelegenen Filiale mit Paketausgabe zur Abholung bereit gehalten
- Neu: „Wird eine Sendung unzustellbar, weil der Empfänger unter der angegeben Anschrift nicht zu ermitteln ist, wird die Sendung nicht direkt an den Absender zurück geschickt.“ Sie wird stattdessen in der grundsätzlich zur Empfangsadresse nächstgelegenen Filiale mit Paketausgabe zur Abholung bereit gehalten
Detaillierte Informationen zum Service Filial-Routing finden Sie unter www.dhl.de/filial-routing.