wir möchten die Gelegenheit nutzen um Sie über die akuellen Brexit News zu Informieren.

Kurzform:
Alles läuft weiterhin wie bisher, Sie müssen erst mal nichts verändern. 

Nach dem Referendum zum Brexit am 23.06.2016 wird Großbritanien wohl die EU schrittweise verlassen.  Laut den Vertrag von Lissabon (Artikel 50) muss das im Rahmen von mindestens 2 Jahren stattfinden. Die zur Zeit geltende Vereinbarungen mit der EU gilt somit mindestens bis Juni 2018.  Für Sie als Versender bedeutet es, dass Sie weiterhin alle Pakete nach Großbritanien reibungslos und zügig ausliefern und sich die Versandpreise und –abwicklung aktuell nicht verändern nach dem Brexit. 

Großbritanien wird natürlich auch in Zukunft ein wichtiges Versandziel bleiben und alle Versandpartner werden dafür immer eine bestmögliche Logistiklösung mit guter Laufzeit und niedrigem Versandpreis anbieten.  

Austrittsverhandlungen mit der EU zum Brexit stehen noch aus

Werden wieder Zölle eingeführt? Die Antwort auf diese oft diskutierte Frage muss Online-Händler ebenfalls nicht beunruhigen. Eine Pflicht, den Kunden über anfallende Zölle, Steuern oder Gebühren zu informieren, gibt es nicht. Kommt es tatsächlich zur Wiedereinführung von Zöllen, reicht ein allgemeiner Hinweis „Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.“

Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen oder durch den Chat auf unserer Website kontaktieren – wir beraten Sie gerne.