Hallo liebe Kunden,
wir haben heute aktuelle Informationen von DHL zum Thema „Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ bekommen, die wir auch wieder direkt an Sie weitergeben möchten:
zum 01.07.2021 ändern sich die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2: DHL PAKET national. Im Zuge dessen werden die bisherigen „Regelungen Gefahrgut Teil 1b briefähnliche Sendungen national“ und die „Regelungen Gefahrgut Teil 2 DHL Paket national“ in einer Regelung zusammengefasst. Die neuen „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2, DHL PAKET und briefähnliche Sendungen national“ wurden den gesetzlichen Änderungen des ADR* angepasst.
Für Sie ergeben sich damit viele Vorteile: die Regelungen werden übersichtlicher und die zugelassenen Gefahrgutmengen pro Versandstück erhöhen sich. Im Wesentlichen ändert sich Folgendes:
Die Mengengrenzen gemäß Kapitel 3.4 ADR („Gefahrgut in Begrenzten Mengen“) sind nun ohne Abschluss einer Zusatzvereinbarung anwendbar. Dies betrifft sowohl das Versandstück als auch die Innenverpackung:
- Diese Mengengrenzen je Innenverpackung bei den „Begrenzten Mengen Gefahrgut“ können nun ohne Einschränkungen komplett ausgeschöpft werden.
- Die maximalen Höchstmengen je Versandstück (Außenverpackung) werden von bisher 15 kg auf 30 kg Bruttogewicht erhöht.
Bitte beachten Sie, dass die Beförderung von Gütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) und der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) mit DHL Paket weiterhin ausgeschlossen bleibt.
Mit diesen neuen Gefahrgutregelungen haben Sie nun erweiterte und somit verbesserte Möglichkeiten zum Versand von Gefahrgut.
Die neuen Regelungen haben wir Ihnen beigefügt (bitte klicken).
Eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier (bitte klicken).
Vielen Dank