Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union -Einführung eines Brexit-Handling-Zuschlags
die politischen Entwicklungen der letzten Wochen schließen die Möglichkeit eines ungeordneten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 30. März 2019 nicht aus. DHL hat sich in den letzten Monaten unter anderem auf das Szenario eines ungeordneten Austritts vorbereitet. Im Folgenden informiert DHL Sie über die Änderungen, die im Falle des Hard Brexits zum 30. März 2019 oder einem späteren Datum eintreten.
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Als „Hard Brexit“ wird der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Bei diesem erhält das Vereinigte Königreich den Status eines Drittlandes, so dass Zölle, Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer für exportierte und importierte Waren aus dem oder in das Vereinigte Königreich sowie von oder auf die Isle of Man und die Kanalinseln erhoben werden.
Erforderliche Zolldokumente und systemseitige Abwicklung für den Fall des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Unter Berücksichtigung üblicher Bearbeitungs-und Laufzeiten müssen bereits vor einem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union Maßnahmen ergriffen werden. So sind für jede Sendung Zolldokumente in englischer Sprache sowie die elektronische Übermittlung von sendungsbegleitenden Daten zur Verzollung beim Versand ins Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die Kanalinseln Pflicht:
- DHL PAKET International: eine Paketkarte, eine Zollinhaltserklärung und die Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.
- DHL Europaket: die Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung.
- DHL Retoure International: bei jeder Labelanfrage für das Vereinigte Königreich wird systemisch nicht nur das Label, sondern zusätzlich ein CN23-Dokument erstellt. Dieses ist durch den Einlieferer händisch auszufüllen und gemeinsam mit der ursprünglichen Handelsrechnung, als Nachweis der Rückwareneigenschaft, außen an der Retourensendung anzubringen.
Für den Fall des Hard Brexits zum 30. März 2019 sind diese Dokumente daher bereits ab dem 26. März 2019 beizufügen sowie die sendungsbegleitenden Daten zu übergeben. Die DHL Versandsysteme werden diese Informationen entsprechend ab dem 26. März 2019 über Pflichtfelder bei der Erstellung von Versandunterlagen und -labeln für den Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man und die Kanalinseln erfragen. Eigenprogrammierer sowie Betreiber von Partnersystemen wurden in KW 5 im DHL Entwicklerportal und per E-Mail über den Anpassungsbedarf im Falle des Hard Brexits informiert.
DHL tut viel damit die Qualität und die Laufzeiten für den Versand in das Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln wie gewohnt hoch bleibt, bitten aber um Ihr Verständnis, dass einige Effekte nicht durch DHL beeinflusst werden können. So kann es aufgrund der massiven Änderungen für den Export ins Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man sowie die Kanalinseln ggf. zu Rückstau bei der Bearbeitung vor Ort und zu Laufzeitverzögerungen kommen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass allen Sendungen in das Vereinigte Königreich sowie auf die Isle of Man und die Kanalinseln fünf Werktage vor einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechende Zollpapiere beigefügt werden. Dies gilt auch für bereits vorbereitete Sendungen mit geplanter Übergabe an DHL fünf Tage vor dem Austrittsdatum.
Einführung des Zuschlags „Brexit-Handling“
Im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden die Folgen im Straßengüterverkehr für Transporte ins Vereinigte Königreich besonders spürbar sein. Viele europäische Bestimmungen bezüglich der Verkehrsorganisation aus dem und in das Vereinigte Königreich sowie von und auf die Isle of Man und die Kanalinseln werden voraussichtlich ihre Gültigkeit verlieren und zu deutlich höheren Kosten führen, unter anderem bei der Transportabwicklung sowie der Zollgestellung.
Für diesen Fall sieht sich daher DHL gezwungen, ab dem 1. April 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt einen „Brexit-Handling“-Zuschlag für Sendungen in das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und die Kanalinseln sowie für Retouren aus dem Vereinigten Königreich zu erheben, es sei denn, die Beförderung von Paketen bliebe in der derzeitigen Art und Weise davon unberührt. Für den Fall des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union fallen für Sendungen ins Vereinigte Königreich, auf die Isle of Man und die Kanalinseln sowie für Retoure aus dem Vereinigten Königsreich für Sie als Vertragspartner folgende Zuschläge je Sendung an:
- Brexit-Handling für DHL Retoure International: 1,99 Euro
- Brexit-Handling für DHL Europaket: 8,59 Euro
- Brexit-Handling für DHL Paket International:
- Prozess 1 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer): 10,29 Euro
- Prozess 2 (Der Empfänger bezahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sowie eine Gebühr für die Zollabwicklung durch den Zustellpartner): 3,29 Euro
- Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, mit welchem Prozess der Zustellpartner die Importverzollung für das DHL Paket International durchführen wird. Dieser Prozess wird nach finaler Abstimmung für alle DHL Paket International-Sendungen angewandt und kann nicht durch den Versender ausgewählt werden. Informationen hierzu erhalten Sie spätestens Ende März oder im Falle eines späteren Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu einem entsprechenden späteren Zeitpunkt im von DHL, über uns.
Die Vertragsleistungsbeschreibung DHL Paket wird entsprechend um das „Brexit-Handling“ ergänzt und finden Sie hier. Bitte informieren Sie auch Ihre Versandabteilung und Ihre Finanzbuchhaltung, damit die geänderten Konditionen berücksichtigt werden.