Änderung Paketstandardmaß / Berechnung des Treibstoffzuschlags
Ab dem 06.08.2018 darf die längste Seite nicht länger als 100cm sein, ansonsten fallen die Zuschläge für Zusätzliche Handhabung und Übergrößenzuschlag an.
Ab dem 09.09.2018 wird der Treibstoffzuschlag auch auf die Zuschläge für Zusätzliche Handhabung und Übergröße erhoben.