UPS Brexit-Update
Nach Ende des Brexit-Übergangszeitraumes am 31. Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich in unseren Systemen als weltweiter Bestimmungsort anstelle eines EU-Bestimmungsortes geführt werden. Für weitere Information, besuchen Sie unser Brexit Resource Center.
Für bestehende UPS-Kunden gelten die bestehenden Tarife (zuzüglich der 2021 Ratenerhöhung) weiterhin für ihre Sendungen in das und aus dem Vereinigten Königreich. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2021 eine neue Gebühr zur Abdeckung steigender Transport- und Bearbeitungskosten aufgrund von Netzwerkanpassungen und Routine-Zollverfahren erhoben wird. Diese gilt für alle Sendungen (ausschließlich Briefe und Dokumente), die zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich ex- und importiert werden und erscheint auf Ihrer Rechnung als „GB Grenzgebühr“. Diese Gebühr deckt keine zusätzlichen Vermittlungsleistungen ab.
Für weitere Informationen laden Sie unsere Serviceleistungen 2021 herunter, die ab dem 16. November auf ups.com zur Verfügung stehen.