Die IATA führt neue Bestimmungen für den Lithium-Batterie-Versand ein, lose oder in loser Schüttung verpackten Batterien (UN3480/PI965) ein.
Viele Geräte sind von Lithium Batterien abhängig, um zu funktionieren. Die neue Bestimmungen betreffen alle alle solche Batterien, egal ob sie als Akkus funktionieren (das heisst, die sind wiederaufladbar, dann sind sie als Lithium Ionen bekannt) oder nicht wiederaufladbar sind (dann sind sie als Lithium Metall bekannt).
Die neuen Bestimmungen haben mit folgenden Fällen zu tun:
- Sie versenden nur die Lithium Batterien (beispielweise einen Akku)
- Sie versenden ein Gerät zusammen mit dem Akku, der ausgetauscht werden kann (beispielweise ein Smartphone)
- Sie versenden ein Gerät mit einem eingebauten Akku (beispielweise ein Tablet)
Weil die neue Bestimmungen zum Lithium-Batterie-Versand deutlich strenger sind, empfehlen wir, dass Sie die durchlesen. Bitte beachten Sie, dass die sichere Beförderung und die korrekte Einhaltung der IATA Bestimmungen rechtlich in der Verantwortung des Absenders liegen. Deswegen hat die IATA ein Handbuch zum Lithium-Batterie-Versand vorbereitet, um Absendern die Umsetzung der Bestimmungen zu erleichtern.
Die Kategorie PI968 (einzeln verpackte Lithium Metall Batterien) dürfen mit einem Flugzeug nicht mehr transportiert werden. Die Kategorien PI699 (verpackt mit Gerät) und PI970 (eingebaut) können weiterhin versendet werden. Kurz gesagt darf eine Sendung nicht mehr als 2 Versandstücke (mit je maximal 4 Zellen oder 2 Batterien im Gerät) enthalten. Falls die Sendung mehr als 2 Versandstücke enthalten würde, soll das Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen angebracht werden. Diese Änderung tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft, doch empfehlen wir, den Ablauf möglicht schnell zu adaptieren. Die Kategorien PI966 (verpackt mit Ausrüstung) und PI967 (eingebaut) von Lithium Ionen Batterien dürfen auch befördert werden. Falls es Fragen gibt, unser Service-Team hilfe Ihnen gerne.
Quelle: DHL